Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht
Rechtsanwalt Helmut Weiß berät und vertritt Mandanten bei einer erfolgten Trennung oder anstehenden Scheidung und übernimmt die Erstellung bzw. Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen.
	Ebenso berät und vertritt er zur Regelung:
- des Sorgerechts und Umgangsrechts
 - des Unterhalts für Kinder und Ehegatten
 - des Versorgungsausgleichs
 - des Zugewinnausgleichs
 - der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und Hausrats sowie der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
 - sämtlicher Fragen in Zusammenhang mit der Vaterschaft, insbesondere der Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft
 - Er klärt auch Fragen rund um das Thema Patchwork Familie